Altenpflegehelfer und Pflegehelfer (m/w/d)
Wir suchen Altenpflegehelferin und Pflegehelferin in der ambulanten Pflege.
Fachliche Qualifikation
- Abgeschlossene Ausbildung zum Pflegehelfer oder gleichwertige Ausbildung
Persönliche Qualifikation
- psychische und physische Belastbarkeit
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Verantwortungsbereitschaft
- selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationstalent
- Fortbildungsbereitschaft
- Kritikfähigkeit und Selbstreflektion
- Einfühlungsvermögen
- Kommunikationsfreude und Empathie
- Urteilvermögen
- Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
- ausgeprägte Patientenorientierung
- Freundlichkeit
- Führerschein der Klasse B

Ziele der Stelle
Ziele der Stelle
- Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
- Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Patienten
- Förderung der Lebenszufriedenheit und Lebensqualität
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
- Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes des Pflegedienstes
- aktive Förderung des guten Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
- Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen
- Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
- Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Patienten
- Förderung der Lebenszufriedenheit und Lebensqualität
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
- Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes des Pflegedienstes
- aktive Förderung des guten Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
- Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen
Aufgaben und Kompetenzen
Aufgaben bezogen auf den Pflegebedürftigen
- Mitarbeit bei der Ersterfassung von pflegerelevanten Daten im Rahmen der Strukturierten Informationssammlung (SIS), bei der Erarbeitung der auf der SIS basierenden individuellen Maßnahmenplanung und die aktive Teilnahme am Pflegeprozess regelmäßige Informationspflicht über die Besonderheiten, Wünsche und Probleme der Pflegebedürftigen
- sorgfältiges und lückenloses Ausführen aller erforderlichen und vereinbarten Pflegemaßnahmen Anwendung vereinbarter und verabschiedeter Richtlinien und Verfahrensanweisungen im Pflegeprozess
- Einbeziehung des Patienten und seiner Angehörigen in das gesamte Pflegegeschehen; insbesondere Motivation des Pflegebedürftigen sich aktiv am Pflegeprozess zu beteiligen und seine vorhandenen Ressourcen zu stärken
- Führen der Pflegedokumentation bei jedem Pflegeeinsatz
- regelmäßige Mitwirkung bei der Überprüfung und Evaluation der Risikofaktoren und Maßnahmenplanung
- angemessener Einsatz und Umgang mit Pflegehilfsmitteln
Körperpflege
- Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden, ressourcenorientierten Pflege und Betreuung
- Die tägliche Körperpflege, d.h. Waschen, Duschen und Baden (auch unter Anwendung von Liftern) einschließlich der der Vor- und Nachbereitung
- Intimtoilette und Verwendung der Inkontinenzmaterialien im Bedarfsfall
- Durchführung der Mund- und Zahnhygiene, Prothesenpflege und Zahnersatz, Haarpflege, Kämmen und Rasur, Nagelpflege (nicht bei Diabetikern und keine Fußpflege)
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl und Urinflasche etc. sowie Hilfe beim Aufsuchen der Toilette und anschließender Intimpflege
- Hilfe beim An- und Ausziehen, Wäschewechsel
- Durchführung prophylaktischer Maßnahmen
Betten und Lagern
- Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Patienten aller Pflege-bedürftigkeitsgrade
- Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen unter Verwendung von Hilfsmittel und Kleinsthilfsmittel wie eine Drehscheibe, Lifter usw.
- auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells achten
- Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen, gemäß (Experten-) Standard Dekubitus-prophylaxe
- Mithilfe bei der atemerleichternden Lagerung
Hilfe bei der Bewegung und Fortbewegung
- Hilfe beim Aufstehen und beim Zubettgehen bzw. ins Bett bringen
- Aufsetzen des Pflegebedürftigen im Bett, an den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen
- Bei Notwendigkeit Durchführung sämtlicher Transfers: Bett – Stuhl, Rollstuhl, WC, etc.
- Begleitung zur Toilette und ggf. Hilfe bei deren Benutzung
- Dem Patienten den Kontakt zur Umwelt ermöglichen, durch Spaziergänge, Einkäufe etc., den Pflegebedürftigen begleiten, beim Gehen unterstützen
- Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln, wie Stock, Rollator, Rollstuhl u.ä.
Nahrungsaufnahme
- Das Erkunden und Berücksichtigen von Wünschen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und evtl. bestehender diätischer Vorschriften
- Zubereitung von Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten, bei Bedarf mundgerechte Zubereitung
- Besorgen der Lebensmittel und Mahlzeiten, Vermittlung eines fahrbaren Mittagstisches
- Reichen der Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Regelmäßige Kontrolle der Lebensmittel auf deren Haltbarkeit
- Aufräumen und Abwasch nach der Nahrungsaufnahme
- Kontrolle der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr
- Sondenkost zubereiten und verabreichen
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Durchführung hauswirtschaftlicher Verrichtungen u.a.:
- Aufräumen und Reinigen der Wohnung, wie Boden saugen, Staubwischen, Boden wischen, Bad reinigen etc.)
- Wäschepflege (waschen, bügeln, Bett beziehen usw.)
- Einkaufen/Besorgungen, Begleitung zum Einkaufen, Apothekengänge
- Kochen
- Abwasch
Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener
- Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
- Ermöglichung von religiösen Handlungen
- Versorgung Verstorbener
- Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen, evtl. Vermittlung einer Trauergruppe
Beobachtung und Weitergabe von Informationen
- Beobachtung und Erfassung des Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität/Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
- schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, die PDL oder ggf. an den Arzt oder Therapeuten
- Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
- Teilnahme an Fallbesprechungen und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
- Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
- Beobachtung von Schmerzäußerungen und Weitergabe an Pflegefachkräfte, die PDL und ggf. den Hausarzt
Aufgaben der psychosozialen Betreuung
- Kontaktaufnahme und Kontaktpflege mit dem Pflegebedürftigen durch Gespräche
- Beratung des Patienten in persönlichen Angelegenheiten, die Erledigung oder Unterstützung von Telefongesprächen oder der Korrespondenz
- Begleitung zum Arzt, Einkaufen, Spaziergänge
- Gemeinsame Aktivitäten, wie Zeitung lesen, Bilder anschauen, Hobby ausüben, Handarbeiten etc.
- Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
- Motivation von Patienten zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
- angemessene und umfassende Information der Patienten in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
- Beratung und ggf. Anleitung der Patienten und deren Angehörigen über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anderer Dienste
Kontaktpflege mit Angehörigen
- Information, Anleitung und Beratung von pflegenden Angehörigen und sonstigen den Patienten nahestehenden Personen (Kompetenzbereiche beachten).
- Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden nach Rücksprache mit der PDL
- Betreuung von Angehörigen der Schwerkranken und Angehörigen (auf die persönliche Kompetenz achten)
Sonstige den Pflegebedürftigen betreffende Aufgaben
- Im Notfall die Einleitung von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes bzw. Notarztes oder der Feuerwehr. Die PDL ist grundsätzlich zu informieren.
- Ausführen von ärztlichen delegierbaren Tätigkeiten / Behandlungspflegen - optional und nur bei vorliegendem Befähigungsnachweis -
- Mit Abschluss eines gesonderten Befähigungsnachweises obliegt der nichtexaminierten Pflegekraft die Ausführung von Behandlungspflegen, je nach Gestaltung des Versorgungsvertrages mit der jeweilig zuständigen Krankenkasse
- Durchführung und Dokumentation von ärztlich verordneten Behandlungspflegen im Umfang des jeweiligen Befähigungsnachweises
- Mithilfe bei der Durchführung einfacher Kontrollen: Blutzuckerkontrollen, Puls, Temperatur, Gewicht
Betriebsbezogene Aufgaben
- Umfassende Informationsweitergabe an Mitarbeiter und Vorgesetzte, selbständiges Einholen fehlender Informationen, Mitverantwortung für eine lückenlose Dienstübergabe
- Mitverantwortung für eine ordnungsgemäße Dokumentation
- aktive Teilnahme an Teambesprechungen
- gute Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
- Mitverantwortung für die sorgfältige Handhabung von Pflegeutensilien und Geräten
- wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
- sorgfältige Einhaltung der Hygiene und Unfallverhüttungsvorschriften
- Führen von Stunden- und Einsatznachweisen (z.B. Tourenplan)
- Pflege und Wartung des Dienstfahrzeuges
- Einhaltung der Arbeitszeiten und der Pausenregelung
Aufgaben zum Qualitätsmanagement
- Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel
- Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
- umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
- Verpflichtung zur Arbeit nach den im ambulanten Pflegedienst geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
- regelmäßiges informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
- Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen
- Die Pflegehilfskraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
- zur Arbeitgeberin/ Inhaberin des Pflegedienstes
- zur Pflegedienstleitung
- zur stellv. Pflegedienstleitung
- zur Qualitätsbeauftragten
- zu Pflegefachkräften
- zu behandelnden Ärzten
- zu den Angehörigen und sonstigen den Patienten nahestehenden Personen
- zu Seelsorgern
Sie haben Interesse an dem Job? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.